Versperrte Eingangstüre

Versperrte oder geschlossene Eingangstüre?!

 

Es kommt immer wieder zu Unklarheiten bezüglich der Objektsicherung bzw. wann ein Haus oder eine Wohnung denn nun versperrt ist oder nicht.

Hauptgrund für diese Diskussion ist unsere moderne elektronische Welt mit den verbauten elektronischen Codeschlössern.

 

Früher war es ganz normal, wenn man das Haus oder die Wohnung verlassen hat, den Schlüssel im Schloss umzudrehen.

Seit der Erfindung der elektronischen Türöffner (Summer) in vielen erdenklichen Varianten, ist das leider bei vielen Mitmenschen nicht mehr so selbstverständlich.

Man hat einen Pincode für die Tür oder einen "Chip" am Schlüsselbund.

Beim verlassen fällt die Tür automatisch ins "Schloss" und keiner kann ohne den Code oder Chip von aussen rein....

 

Grundsätzlich stimmt das ja auch.

 

Nur, heute steht ganz klar in den Versicherungsbedingungen dass die Fenster geschlossen und die Türen versperrt sein müssen.

 

Der Oberste Gerichtshof hat erst kürzlich entschieden, dass eine Türe nicht versperrt ist, wenn sie lediglich durch eine elektrische Schließfalle (Schlossblech) und dem oberen "Schnapper" (Türklinkenriegel) "gesichert" ist.

 

Auch wenn der Einbrecher erhebliche Gewalt anwenden muss um die Schließfalle bzw. das Schließblech entgegen dem Wiederstand des "Schnappers"  im Türrahmen aufzubrechen,ist das zwar ein Einbruch im klassischen Sinn, aber die Versicherung ist trotzdem von der Leistungspflicht befreit.

 

WARUM?

 

Ganz einfach weil in der juristischen Wortklauberei eine Türe nur dann VERSPERRT ist, wenn der untere Sperrriegel mindestens eine Schlüsselumdrehung weit in das Schließblech gedreht wurde.

 

Ob bei einem Aufbrechen der Türe ohnedies das Schließblech nachgibt (egal ob nur der obere "Schnapper" hält oder auch der untere Schließriegel) ist den Herren Juristen völlig egal.

 

Wir empfehlen unseren Kunden deshalb beim Verlassen der Wohnung oder des Hauses auf jedenfall mittels Schlüssel die Türen zu versperren.

 

 

Bitte mindestens eine Schlüsselumdrehung besser wären noch zwei und mehr Umdrehungen machen.

Wir haben schon selbst von der Versicherung entsandte "Sachverständige" erlebt die mit der Schiebelehre nachgemossen haben wieweit der Sperriegel in das Schließblech bei einer Umdrehung reicht.....

Diese Leute entscheiden dann in einem "Gutachten" ob die Türe versperrt war oder nicht....

 

Wenn Sie eine Merhfachverriegelte Türe (mehrere Schlossbleche und Schließriegel rund um die Türe verteilt) besitzen - bietet das natürlich den besten Schutz vor unliebsamen Besuch des Einbrechers - sofern Sie denn auch den Schlüssel oft genug umgedreht haben.

 

Was die etwas moderneren (unteren) elektrischen Sperrriegel  (nicht Klinken -Schnapper) anbelangt ist uns noch kein Urteil bekannt. Insbesonderen deren manipulierbarkeit auf elektronischen Wege durch auslesen der Chipfrequenz.

Aber auch dort wird wohl früher oder später eine juristische Spitzfindigkeit auftauchen.

 

Abschließend raten wir zur Vorsicht und dem richtigen Versperren des Objektes auch wenn Sie nur kurz das Haus verlassen.

Denn ein Einbruch hat nicht nur finanzielle  sondern meistens auch traumatische Folgen. Man fühlt sich dann plötzlich nicht mehr sicher in den eigenen vier Wänden.

 

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